Hexenangst (2/5) – Gefallene Engel

Die volkstümliche Hexe ist ein magisches Wesen, das sich durch die Luft bewegt und seine Gestalt verändern kann. Sie steht symbolisch für die natürlichen Urängste des Menschen, die Angst vor den Naturgewalten, vor Krankheiten, dem Unheil und dem Tod – die „wie aus heiterem Himmel“ über ihn hereinbrechen können. Die christliche Hexe dagegen weist durchwegs menschliche Züge auf. Sie wurde von den Theologen, Juristen und Landesherren zum schlimmsten „Feind“ innerhalb der Christgemeinde hochstilisiert, verkörperte letztlich aber vor allem deren Angst vor der Sünde, der Bosheit und dem Ungehorsam.

 

Kapitel: Dämonische Welt – Flügellose Boten – Das personifizierte Böse – Die christliche Hexe – Delikt der Hexerei

 

Dämonische Welt
Hexenbild der Gelehrten

Abb. 1) Hexenvorstellung der Gelehrten: Bild aus N. Remigius‘ „Daemonolatria“, Hamburg 1693.

Nach antiker Vorstellung besitzt jeder Mensch einen Geist, der ihn durchs Leben führt. Der griechische Philosoph Sokrates (469-399 v. Chr.) nannte ihn „Daimon“ und definierte ihn als eine Art guten oder bösen Geist, der zwischen einem Menschen und den Göttern vermittelt und sich in der „inneren Stimme“ oder „göttlichen Eingebung“ bemerkbar macht. Die frühen Christen stuften die Auffassung als unchristlich und damit negativ ein. Sie „dämonisierten“ im wahrsten Sinne des Wortes sämtliche vorchristlichen Vorstellungen und Götteranschauungen.

Die Kirchenväter stuften alle Geister und Dämonen als böse ein. – Das Christentum kennt nur einen besonderen Dämon und zwar den „Heiligen Geist“. Für sie stellte die Welt einen Ort dar, der vom Bösen, Dunklen und Feindlichen regiert wird. Schon alleine das „in der Welt sein“, so glaubten sie, würde den Menschen daher mit Angst erfüllen. Er sehe sich schliesslich von Geburt an den ständigen Angriffen durch das Böse ausgesetzt. Die düstere Welt- und Menschanschauung, die unter dem Namen „Weltangst“ in die Philosophiegeschichte einging, stellt das Fundament der christlichen Lehre dar. Geprägt hat sie Aurelius Augustinus von Hippo (354-430), der auch die sogenannte 2-Reiche-Lehre (Gottesstaat und Dämonenreich) einführte. Er verfasste eine erste Dämonenlehre, aus der letztlich auch das katholische Hexenbild hervorging.

Die Autoritäten der Frühen Neuzeit verbreiteten mit Hilfe der Dämonen- und Hexenvorstellung ganz gezielt die Angst unter den Christen, um den Gehorsam der Gläubigen zu erzwingen und sie vom „falschen“ Handeln und Denken abzuhalten. Gleichzeitig definierten sie das Angsthaben neu als Sünde. Der wahre Gottgläubige zeigte ihrer Auffassung nach nur vor Gott die nötige Ehrfurcht. Die Angriffe durch das Böse hingegen hatte ein wahrer Christ mit Angstlosigkeit und Demut hinzunehmen.

 

 

Die flügellosen Boten
Hexe und Teufel

Abb. 2) Engel des Teufels: Titelblatt von Ludwig Lavaters „De Spectris“, Zürich 1659.

Die ersten Christgelehrten haben sich über die christliche Angelologie (Lehre von den Engeln) und Dämonologie (Dämonenlehre) dem Hexenthema angenähert. Der Name „Hexe“ wird in der Bibel nämlich überhaupt nicht erwähnt. Sie kennt nur die Geschichte der Totenbeschwörerin von En-Dor (Endor). Um die Existenz des Bösen zu erklären, haben sich jedoch auch die frühen Exegeten mit geflügelten Wesen auseinandergesetzt, die Tod und Unheil bringen.

Die Boten Gottes, die von den Germanen als „Engel“ bezeichnet wurden, nehmen im Christentum eine sehr bedeutende Stellung ein. Einerseits, weil sie die Kommunikation zwischen Gott und den Menschen gewährleisten und andererseits, weil sie „das Böse“ in die Welt gebracht haben. Die Gottesboten hatten sich nämlich verbotenerweise mit den Menschenfrauen eingelassen und Kinder gezeugt. Dafür waren sie von Gott zur Strafe aus dem Himmelreich verbannt worden.

Die zu Sündern gewordenen Gottesboten nennt man auch „gefallene Engel“. Sie werden als flügellose „Dämonen“ oder „böse Geister“ beschrieben und auch als die „Engel des Teufels“ bezeichnet. Dem Glauben nach sind sie gezwungen, ihr Dasein in den Luftregionen zwischen Erde und Himmel zu fristen. Um sich für die Verbannung Gottes zu rächen, versuchen sie von hier aus unentwegt, in die Körper der Menschen einzudringen und sie zum „bösen Handeln“ und damit zur Sünde zu verleiten.

 

 

Das personifizierte Böse

Die christliche Dämonologie und die auf ihr basierende Hexenlehre schürten ganz gezielt die Angst vor denjenigen Mitmenschen, die angeblich dem Kollektiv Schaden zufügen. Dem katholischen Glauben nach straft Gott schliesslich sowohl den Gottlosen als auch die Gemeinschaft, die „das Böse“ in ihrer Mitte duldet. Die Christen mussten sich also nicht nur vor den bösen Geistern und Dämonen fürchten, die sie jederzeit ins Verderben zu reissen versuchten, sondern auch vor Dämonen Besessenen oder von Natur aus boshaften Mitbürgern, die mit dem Teufel einen Pakt eingegangen waren.

Die katholische Kirche verfolgte während des Mittelalters viele verschiedene Glaubensgruppen, um ihre Lehre und ihren Machtanspruch durchzusetzen. Heute werden sie unter den zeitgenössischen Sammelbezeichnungen „Häretiker“ und „Ketzer“ zusammengefasst. Um das juristische Vorgehen gegen sie zu legitimieren, schufen die Päpste spezielle Gesetze und Institutionen. Mit der bischöflichen Inquisition, die Anfang des 12. Jahrhunderts gegründet und im 13. Jahrhundert in eine päpstliche umgewandelt wurde, begann offiziell die „von Amtes wegen“ durchgeführte Ahndung Andersgläubiger durch die Kirche.

Parallel zur Institutionalisierung des Kirchenrechts, der Durchsetzung des päpstlichen Totalitätsanspruchs und der religiösen „Säuberung“ entwickelten die Theologen und Juristen eine Teufelslehre, die als rechtliche Anleitung zur Verfolgung diente. Sie stellt die Gegner der Kirche als verruchte Teufelsanbeter dar, die sich zu nächtlichen Versammlungen treffen, Orgien feiern, dem Bösen huldigen, Zauberei betreiben und kleine Kinder essen. Derartige Vorwürfe mussten letztlich nicht nur bei der Verfolgung der Häretiker und Ketzer, sondern auch bei den Rittern des Templerordens und anderer politischer Konkurrenten herhalten.

 

„Wendet sich aber jemand an Toten- und Wahrsagegeister, um ihnen buhlerisch nachzulaufen, will ich wider einen solchen mein Antlitz wenden und ihn aus seinem Volke ausrotten!“. 3 Moses 20.6. (Leviticus).

Die Bibelstelle bildet gemeinsam mit der Geschichte von der Totenbeschwörerin von En-Dor (1 Samuel 28, 5-25) die Grundlage der christlichen Hexenlehre. Darüber hinaus legitimierte sie die Ahndung der Zauberei und Hexerei auch auf Gesetzesebene.

 

 

Die christliche Hexe
Hexen

Abb. 3) Hexenbild von Hans Baldung (Grien), 1514. In der Kunst wird die Hexe normalerweise in weiblicher Gestalt dargestellt, im Glauben und im Recht jedoch konnte sie jedes Geschlecht annehmen.

Die Päpste des Mittelalters und der Neuzeit waren keine Theologen, sondern Männer der Politik und zumeist studierte Juristen. In ihren Anfängen bekämpften die Vertreter der Kirche den Zauberglauben noch und taten ihn als Irrglaube ab. Zur Zeit der Ketzerverfolgung jedoch galt der Unglauben an die Zauberfähigkeit als häretisch und wurde mit dem Tode bestraft. Häresie und Ketzertum beurteilten die Dämonologen und Dogmatiker jedoch noch immer als Kollektivverbrechen, was sich mit dem Aufkommen von immer mehr Zaubereiprozessen zur Zeit des Spätmittelalters änderte.

Im Jahre 1326 gab Papst Johannes XXII. (1316-1334) allen Inquisitoren den Befehl, auch gegen einzelne Personen vorzugehen, die zwar keiner eigentlichen Sekte angehörten, aber den Teufel anbeteten und mit ihm einen Pakt schlossen. Die alte, aus dem Norden stammende Volksvorstellung von der „Hexe“, die dem Glauben nach zwar fast immer alleine agiert jedoch zumeist auch andere Hexen kennt, gewann zu dieser Zeit an Aktualität. Erst Ende des 13. und Anfang des 14. Jahrhunderts finden ihr Name wie auch das Wort „Hexerei“ erstmals in offiziellen Akten und in der Literatur Erwähnung. Zum ersten Mal ist auch die Rede von einer „Hexensekte“ (secta strigarum), die von den Gelehrten aus propagandistischen Gründen als eine Neuerscheinung bezeichnet wird.

Das christliche Hexenbild, das schliesslich über vier Jahrhunderte lang den Glauben in Europa beherrschte, nahm seit Mitte des 14. Jahrhunderts langsam aber stetig Konturen an. Es zeichnete am Ende das Bild von einer Handlangerin des Teufels und einer Straftäterin, die sich durch ihre Unmoral, ihre Boshaftigkeit und ihren Ungehorsam auszeichnet. In den Hexenprozessen, die an der Wende zum 15. Jahrhundert ihren Anfang nahmen, werden ihr vor allem die folgenden Vergehen angelastet: Pakt und Buhlschaft mit dem Teufel, Besuch des Hexensabbats und Betreiben von Schadenzauberei sowie im weitesten Sinne der Flug durch die Luft.

 

 

Delikt der Hexerei

Die christliche Hexe wird durch ihre Untaten definiert. Aus rechtlicher Sicht wurzelt das Delikt der Hexerei (crimen magiae) in der vorchristlichen Auffassung von den magischen Kräften, die eine Person durch den Pakt mit einem Dämon oder Geist erwerben kann. In der spätantiken und frühmittelalterlichen Theologie nimmt der Pakt mit dem Bösen eine sehr bedeutende Stellung ein. Er ist schliesslich der eindeutige Beweis dafür, dass sich die Ketzer und Hexen dem Teufel unterwerfen. Mit dem Teufelspakt erfuhr das Hexenbild eine entscheidende Veränderung, denn von nun an agierte die zuvor selbständig handelnde Hexe nicht mehr aus freien Stücken, sondern führt Befehle aus.

Die Auffassung vom Sexualverkehr zwischen Mensch und Geist/Dämon/Teufel war bereits während des Mittelalters vollständig ausgebildet und galt als eigentliche Hauptsünde der „gefallenen Engel“. Der Vorwurf, Unzucht, Hurerei, Inzest oder Sodomie zu betreiben, wurde in den Strafverfahren auch schon sehr früh als ein Hauptindiz für Häresie, Ketzerei und Zauberei angesehen. Die mittelalterliche Dämonenlehre verband jedoch in der Hexenvorstellung die Auffassungen vom Teufelspakt und der Buhlschaft untrennbar miteinander. Ihr nach konnte der Bund mit dem Teufel nur durch den Sexualakt rituell besiegelt werden.

Die Vorstellungen vom Flug durch die Luft und von der Tierverwandlung, die zu den ältesten, volkstümlichen Hexenvorstellungen zählen, wurden von der katholischen Kirche nie offiziell anerkannt. Nichtsdestotrotz hielten sie sich hartnäckig im Volks- und nicht selten auch im Gelehrtenbewusstsein. Besonders häufig in Verbindung gebracht werden sie mit dem Sabbat, der in der Dämonenlehre eine bedeutende Rolle spielt. Die Zauberinnen und Hexen fliegen oder reiten schliesslich dem Glauben nach auch auf Tieren zu ihren nächtlichen und orgiastischen Versammlungen.

Die Sabbatvorstellung ist für die katholische Beurteilung von besonderer Bedeutung, da sie die Häresie und Ketzerei und letztlich auch die Hexerei als ein Kollektivverbrechen auszeichnet. Das althergebrachte Hexenbild musste jedoch erst der christlichen Lehrmeinung angepasst werden. Daher wurde von den Gelehrten später die Überzeugung vertreten, dass die Hexe zwar für gewöhnlich allein operiere, aber auch sie immer einem Zirkel Gleichgesinnter angehöre und daher andere Hexen kennen müsse.

 

Delikt der Hexerei

Abb. 4) Delikt der Hexerei: Dargestellt wird der Teufelspakt, die Buhlschaft, der Hexenflug, die Schadenzauberei und wie eine Hexe ein Kind zur Zaubersalbe verkocht. Das Bild stammt aus dem Tractat „Vom Bekenntnis der Zauberer und Hexen“ (1589) des Dämonologen und Juristen Petrus Binsfeld.

 

Zu Beginn des Christentums spielte die Vorstellung von der Zauberin und Hexe keine besonders wichtige Rolle, und auch der Zauberglaube wurde anfänglich als Irrlehre abgetan. Das Delikt der „Zauberei“ kannten jedoch nicht nur das Römische und Kanonische Recht, sondern auch die germanischen Volksrechte. In den Hexenprozessen, welche die Ära des modernen Strafverfahrens einleiteten, verschmolzen die Vorstellungen von der volkstümlichen und christlichen Hexe miteinander und brachten das Feindbild vom „Straftäter“ hervor.

Die „Hexen“, die letztlich vor Gericht standen, waren vor allem Menschen, die ein auffälliges oder kriminelles Verhalten an den Tag legten, die einen üblen Ruf besassen oder ganz einfach nur Fremde waren. Sie gestanden spätestens unter der Tortur ein, den Teufelspakt eingegangen oder zum Sabbat geflogen zu sein. Tatsächlich aber haben sie ihre gläubigen Mitmenschen nur allzu oft durch ihre Untaten und/oder mit ihrem gottlosen Gerede in „Angst und Schrecken“ versetzt. Mehr über sie im 3. Teil der Beitragsreihe: „Hexenangst – Boshafte Kreaturen“!

 

Literatur: Bettlé, Nicole J.: Wenn Saturn seine Kinder frisst. Kinderhexenprozesse und ihre Bedeutung als Krisenindikator, in: Freiburger Studien zur Frühen Neuzeit, hg. v. Volker Reinhardt, Bd. 15, Bern u.a. 2013; Dies.: Angst in der Eidgenossenschaft, Norderstedt 2006; Blauert, Andreas (Hg.): Ketzer, Zauberer, Hexen. Die Anfänge der europäischen Hexenverfolgungen, Frankfurt a. M. 1990; Ders: Frühe Hexenverfolgungen. Ketzer-, Zauberei- und Hexenprozesse des 15. Jahrhunderts, Hamburg 1989; Borst, Arno: Barbaren, Ketzer und Artisten. Welten des Mittelalters, München 1988; Braun, Reiner: Teufelsglaube und Heilige Schrift, in: Teufelsglaube und Hexenprozesse, hg. v. Georg Schwaiger, 4. Auflage, München 1999, S. 11-36; Erler, Adalbert (u.a. Hg.): Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Bd. 2. Berlin 1978; Ders.: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Bd. 5. Berlin 1998; Fuchs, Konrad und Raab, Heribert (Hg.): Wörterbuch Geschichte, München 2001; Götz, Roland: Der Dämonenpakt bei Augustinus. In: Teufelsglaube und Hexenprozesse. Hg. v. Georg Schwaiger. 4. Aufl. München 1999. S. 57-84; Hoffmann-Krayer, Eduard (Hg.): Luzerner Akten zum Hexen- und Zaubererwesen. I.-IV. Aus: Schweizerisches Archiv für Volkskunde, 3. Jahrgang, Zürich 1899; Ders.: Handwörterbuch des Deutschen Aberglaubens, Bd. III. Berlin/Leipzig 1930/31 und Bd. IV. Berlin und Leipzig 1931/1932; Lehrmann, Joachim: Hexen- und Dämonenglaube im Lande Braunschweig. Die Geschichte einer Verfolgung unter regionalem Aspekt. Hannover 1997; Lorenz, Sönke (u.a. Hg.): Wider alle Hexerei und Teufelswerk: die europäische Hexenverfolgung und ihre Auswirkungen auf Südwestdeutschland, Ostfildern 2004; Schwaiger, Georg (Hg.): Teufelsglaube und Hexenprozesse, 4. Auflage, München 1999; Soldan, Wilhelm Gottlieb und Heppe, Heinrich: Geschichte der Hexenprozesse, hg. v. Max Bauer, Bd. I. und Bd. II. München 1912.

Bildernachweis: Titelbild) Wissen.de (Goya: Hexenritt zum Blocksberg, 1796); Abb. 1, 4) Soldan, Wilhelm Gottlieb und Heppe, Heinrich: Geschichte der Hexenprozesse, hg. v. Max Bauer, Bd. I. München 1912; Abb. 2-3) Dies.: Ebd. Bd. II.

 

By |2023-11-22T16:28:54+00:00Dezember 10th, 2018|AnGSt|0 Comments
error: Content is protected !!